Sollen von der gesetzlichen Regelung von Rechten und Pflichten in einer Ehe abweichende Vereinbarungen getroffen werden, kann dieses über einen Ehevertrag erfolgen, und zwar sowohl vor der Heirat als auch während der Ehe.
Dieser Vertrag bedarf für seine Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.
Inhaltlich besteht für diesen Vertrag zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit, allerdings unterliegen Eheverträge der gerichtlichen Kontrolle des Familiengerichts. Deshalb muss der Vertrag der Maßgabe eines fairen, sachgerechten Interessensausgleichs während der Ehe folgen.
Der Ehevertrag beinhaltet zum Beispiel Regelungen zum Güterrecht, Unterhalt, zum Versorgungsausgleich und Erbrecht. Die vertragliche Ausgestaltung ist sehr komplex und vor allem auf eine individuelle Lebens-, Arbeits- und Wohnsituation abzustimmen. Hier bedarf es sehr kompetente Fachübergreifenden Beratung.