In Deutschland benötigt man für die Scheidung einer Ehe einen gerichtlichen Antrag durch einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Ablauf des Trennungsjahres. Eine gerichtliche Überprüfung einer Zerrüttung erfolgt dementgegen nicht mehr, wenn Scheidungsanträge drei Jahre nach Trennung eingereicht werden. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres kommt nur in bestimmten Härtefällen in Betracht.
Mit dem Scheidungsantrag wird grds. auch die Durchführung des Versorgungsausgleichs, also ein Ausgleich aller während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, durchgeführt.
Folgeanträge können hinsichtlich des Ehegatten-, Kindesunterhalts und Zugewinn sowie Sorge- und Umgang gestellt werden.
Haben Sie spezielle Fragen zu diesen Themen oder benötigen aktive Hilfe?
Dann kontaktieren Sie mich jederzeit, ich unterstütze Sie tatkräftig mit Kompetenz und Engagement.
Telefon 04362 5025455, info@ahlegal.de, Kontaktformular