Scheidungsfolgenvereinbarung


Wenn Sie sich scheiden oder trennen möchten, ist es ratsam, dass Sie sich über die Folgen in finanzieller und rechtlicher Hinsicht im Klaren sind. 


Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen können jederzeit durch Ehepartner abgeschlossen werden. Sie können alle Folgen einer Ehe -Güterrecht- sowie alle zu klärenden Folgesachen der Ehe regeln. 

Eine solche Vereinbarung benötigt für ihre Rechtswirksamkeit die notarielle Beurkundung. Daher bedarf es der Einvernehmlichkeit für eine solche Regelung.



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Telefon 04362 5025455, info@ahlegal.de, Kontaktformular

 
 
 
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