Im Unterhaltsrecht wird festgelegt, wer wem gegenüber und in welchem Fall Unterhalt zu zahlen hat. Dieses kann sich sowohl auf Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften als auch auf nichteheliche Eltern oder Verwandtschaft beziehen. Vor allem aber haben Kinder gegenüber ihren Eltern Unterhaltsansprüche.
Um ein paar Beispiele zu nennen:
- Kindesunterhaltsanspruch (Grds. richtet sich ein solcher Anspruch nach der Düsseldorfer Tabelle.)
- Betreuungsunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Elternunterhalt
Muss es schnell gehen, um eine existenzielle Not zu vermeiden, kann ein Unterhaltsanspruch auch im Rahmen eines Eilverfahrens geltend gemacht werden.