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Als Rechtsanwältin mit dem Titel Fachanwältin für FAMILIENRECHT bin ich verpflichtet jährlich 15 Fortbildungspflichtstunden zu absolvieren. Hinzu kommt, dass ich durch die vielen Fälle und Beratungen die verschiedensten Fallgestaltungen erlebe und Ihnen manchmal gern die Ein oder Andere "Lessons Learned" - "wie vermeide ich es für mich selbst", vorstellen möchte. Seien Sie gespannt es ist immer wieder etwas NEUES und vielleicht auch grad hilfreich für SIE. 


Als Notarin muss ich immer auf dem neusten Stand der Rechtsprechung sein und informiere hier gern über die neusten Entwicklungen


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19.07.2024

Rechtsanwaltsrechnungen ohne Unterschrift per Mail!

Endlich! Im Zeichen der Bürokratieentlastung wurde auch das RVG entschlackt!
Bisher galt gem. § 10 RVG für Anwaltsrechnungen das Schriftformerfordernis, das ist jetzt vorbei.
Künftig genügt eine Übersendung der Rechnung in Textform z.B. per Mail.



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